Antwort und Rat zur Hausaufgabenfrage:
gefragt von anonym (17.07.2011 | 19:41)
Wenn man gesetzlich die Möglichkeit hat, auf Probe in die nächste Klasse vorzurücken, können die Lehrer dem Schüler das Vorrücken trotzdem verbieten? (9.Klasse Gymnasium)
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KommentareAntwort wurde versendet:
JA, das können die Lehrer!
In § 63 der Gymnasialschulordnung heißt es dazu ausdrücklich: "... Die (letztendliche) Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz."
Es ist also letzten Endes AUCH eine Auslegungssache! Gruß Hiogi
Quelle:
beantwortet von Questlerianer (17.07.2011 | 20:15)
und bestätigt von winni300 (17.07.2011 | 20:16)
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