Antwort und Rat zur Hausaufgabenfrage:
gefragt von anonym (02.07.2009 | 14:37)
Garantiefall: Zeugnis Baden-Württemberg, Realschule. 3x die Note 5. Einmal in einem Hauptfach. 2 mal im Nebenfach. Ich habe aber auch eine 2 in einem Hauptfach und auch 2x die 2 in zwei Nebenfächern. Dier geichen doch die 5er genau aus, oder?
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KommentareAntwort wurde versendet:
Du bleibst nicht sitzen! Allerdings muss dein gesamter Notendurchschnitt genau 4,0 oder besser betragen. siehe Quelle - Gruß
Quelle:
- Das ist eine Schule in Baden-Württemberg
- http://www.rs-linkenheim.de/eltern/versetzungsordn ung.htm
Kommentare
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1. hansalbers schrieb am (02.07.2009 | 14:34):
?
Der wollte wissen, ob er sitzen bleibt und keine Telefonseelsorge.
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2. Caro schrieb am (02.07.2009 | 14:54):
Hmm, in NRW bleibt man mit 2 Fünfen sitzen, egal in welchen Fällen. Keine Ahnung wie das in Baden-Württemberg ist...
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3. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 14:55):
Die Voraussetzungen nach Absatz 1 liegen vor, wenn im Jahreszeugnis
1. der Durchschnitt aus den Noten aller für die Versetzung maßgebenden Fächer 4,0 oder besser ist und
2. der Durchschnitt aus den Noten der Kernfächer 4,0 oder besser ist und
3. die Leistungen in keinem Kernfach mit der Note "ungenügend" bewertet sind und
4. die Leistungen in nicht mehr als einem für die Versetzung maßgebenden Fach geringer als mit der Note "ausreichend" bewertet sind; trifft dies in höchstens drei Fächern zu, so ist der Schüler zu versetzen, wenn für jedes dieser drei Fächer ein sinnvoller Ausgleich gegeben ist.
Du bleibst nicht sitzen... http://www.rs-linkenheim.de/eltern/versetzungsordnung.htm
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4. hansalbers schrieb am (02.07.2009 | 14:55):
Caruso: Siehe Ergänzung 1.
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5. taranta schrieb am (02.07.2009 | 14:58):
Punkt 4 sagt aber doch das Gegenteil, oder?
Einmal steht da maximal ein Fach mit schlechter 4 (ausreichend ist doch 4 oder?) und weiter unten steht dann 3 Fächer mit schlechter als 4.
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6. Caro schrieb am (02.07.2009 | 14:59):
Genau! Mit 2 Fünfen bleibt er doch laut dem Punkt schon sitzen, er hat ja sogar 3.. Also ich denke, dass er sitzen bleibt..
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7. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 15:00):
"...maßgebenden Fach..." -> Deutsch, Mathe und Englisch
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8. hansalbers schrieb am (02.07.2009 | 15:00):
Die 2 in einem Kernfach gleicht die 5 im anderen Kernfach aus.
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9. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 15:01):
Da steht doch: "trifft dies in höchstens drei Fächern zu, so ist der Schüler zu versetzen"
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10. taranta schrieb am (02.07.2009 | 15:02):
Davor aber das:
in nicht mehr als einem für die Versetzung maßgebenden Fach geringer als mit der Note "ausreichend" bewertet sind
Dann fehlt wohl so was in der Art: Trifft dies in weiteren 3 nicht-maßgebenden Fächern .....
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11. Caro schrieb am (02.07.2009 | 15:03):
Als maßgebende Fächer für die Versetzung in die nächsthöhere Klasse gelten
1. im Pflichtbereich,
sofern sie in der schuleigenen Stundentafel für die jeweilige Klasse ausgewiesen sind, Religionslehre oder Ethik, Deutsch, Geschichte, Erdkunde-Wirtschaftskunde-Gemeinschaftskunde, Pflichtfremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaftliches Arbeiten, Sport, Musik und Bildende Kunst
??
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12. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 15:03):
Ach, der soll seine Lehrer fragen^^ Die werden es wohl am besten wissen...
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13. taranta schrieb am (02.07.2009 | 15:05):
Aber Winni müsste recht haben. Da steht ja in den 3 maximalen Fächern (und maßgebend sind ja dann wohl alle^^) mit 5, ist zu versetzen, wenn diese ausgeglichen werden können.
Kann er ja.
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14. Caro schrieb am (02.07.2009 | 15:05):
Wie gesagt, bei uns (NRW) bleibt man mit 2 Fünfen sitzen, da werden die doch wohl in Baden-Württemberg nicht 3 Stück durchgehen lassen?
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15. dasCARUSO schrieb am (02.07.2009 | 15:06):
Deshalb mein Hinweis auf die Nummer gegen Kummer
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16. taranta schrieb am (02.07.2009 | 15:06):
Bildung ist Ländersache. Ein Nachteil im Föderalismus.
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17. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 15:07):
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=1E148030282 67D8A941EBD352A099D4D.jpa5?quelle=jlink&query=GymVersV+BW&ps ml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-GymVersVBWV7P1
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18. taranta schrieb am (02.07.2009 | 15:10):
Das ist für Gymnasien^^
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19. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 15:12):
Ja stimmt...auf den Gymnasium darf man nur 2 Fächer "unterm Strich" haben...^^
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20. taranta schrieb am (02.07.2009 | 15:12):
Da hört sichs aber besser an.
Ich versteh das so: (Beim letzten Link vpon dir, voin der Schule):
Eigentlich sollte im Zeugnis nix schlechter sein als ausreichend.
Hat er aber dann doch bis zu drei 5er, muss er die ausgleichen, um versetzt zu werden.
Winni hat recht ^^ Antwort stimmt.
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21. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 15:13):
Juuuhu :D
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22. taranta schrieb am (02.07.2009 | 15:14):
Ist ja auch logisch:
Gymansien maximal 2 5er zum ausgleichen
Realschulen maximal 3 5er zum ausgleichen
Hauptschule? maximal 4 5er zum ausgleichen??
Icxh hasse Schulen und das Bildungssystem:
http://www.youtube.com/watch?v=yaDmjESm3aA
bitte anschauen^^
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23. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 15:17):
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/11/26/2670713.xml ^^
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24. taranta schrieb am (02.07.2009 | 15:18):
Ich bin ja schon seit 30 Jahren für Gemeinschaftsschulen.
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25. taranta schrieb am (02.07.2009 | 15:20):
Und ich bin seit 30 Jahren für mehr Verantwortung der Schulleitung und für Nicht-Beamten als Lehrer. Und für Beurteilung der Lehrer durch Kollegen, Schüler und Eltern. Und für freie Fächerwahl der Schüler.
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26. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 15:23):
freie Fächerwahl der Schüler finde ich eh am besten.
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27. taranta schrieb am (02.07.2009 | 15:33):
Damit meine ich nicht die Kernfächer. Ich habe viel mit Auszubildenden zutun und dann besprechen wir, die in der engeren Auswahl. Und Kollgene kommen dann "Ja, der hat ne 4 in Sport" "Und der hat ne 5 in Musik" "Achja und der hat in NWA ne auch ne 4".
Kunst und Musik sind musische Fächer. Haste Talent dafür okay. Haste keins, wirst Du auch nie Musikprofessor oder Grafikdesigner. Brauchste nicht. Gehirzellenverschwendung.
Naturwissenschaften genauso.
Ab der 7. Klasse sollte man das frei wählen können.
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28. winni300 schrieb am (02.07.2009 | 15:34):
Richtig...
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